Fahrzeuge & Klassen

KLASSE B / B78 /B96 / B196 / B197

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen  A1, A2 und A) bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 3,5 t. Beförderung von max. 8 Personen zzgl. des Fahrers erlaubt.

Erforderliches Mindestalter: 18 bzw. 17 Jahre (Begleitendes Fahren)
Einschluss der Fahrerlaubnisklassen AM und L

Mitnahme von Anhängern bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 750 kg grundsätzlich erlaubt.

Ausnahme: 
Die Mitnahme eines Anhängers über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht ist auch erlaubt, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Zuges (Zugfahrzeug + Anhänger) insgesamt 3,5 t nicht überschreitet.

 

Schlüsselzahl: 78

Bei der Schlüsselzahl 78 darf der Inhaber der Fahrerlaubnis ausschließlich Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Automatikgetriebe führen.

Die Aufhebung dieser Beschränkung ist duch eine Schulung von mindestens 10 Fahrstunden mit einem Schaltwagen möglich.

 

 

Schlüsselzahl: 96

Kombinationen von einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zulässigen Gesamtgewicht. Dabei darf das Gesamtgewicht des Zuges (Zugfahrzeug + Anhänger) über 3500 kg betragen, jedoch nicht mehr als 4250 kg. 

Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B erforderlich.

Erforderliches Mindestalter: 18 bzw. 17 Jahre (Begleitendes Fahren)

Hinweis:

Diese Fahrerlaubnis wird durch die Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Dabei ist keine Prüfung, aber eine Schulung sowohl im theoretischen als auch praktischen Bereich erforderlich.

 

 

Schlüsselzahl: 196

Krafträder bis zu einem Hubraum von max. 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (ca. 15 PS) sowie einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von max. 0,1 kW/kg.

Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens 5 Jahren erforderlich.

Erforderliches Mindestalter: 25 Jahre

Hinweis:

Diese Fahrerlaubnis wird durch die Zuteilung der Schlüsselzahl 196 erteilt. Dabei ist keine Prüfung, aber eine Schulung sowohl im theoretischen als auch praktischen Bereich erforderlich.

 

 

Schlüsselzahl: 197  (Neu ab 01.04.2021)

Bei der Schlüsselzahl 197 darf die Prüfung mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden, der Inhaber dieser Fahrerlaubnis darf jedoch auch Fahrzeuge mit einem Schaltgetriebe führen, da er während seiner Ausbildung eine Schulung von mindestens 10 Fahrstunden mit einem Schaltwagen absolviert hat.

 

Fahrzeuge

Unser Fuhrpark an Schulungsfahrzeugen wird regelmäßig modernisiert.
Alle unsere Pkw sind klimatisiert und verfügen über aktuellste Sicherheitssysteme.

VW GOLF STYLE (Schaltwagen) 

Ausbildung Klassen B, B96,BE

VW GOLF R-LINE DSG

Ausbildung Klassen B197/78, B96, BE

Anhänger

Ausbildung Klassen B96, BE

Honda CB750 Hornet (ABS)

Ausbildung Klasse A

Honda CBF500 (ABS)

Ausbildung Klasse A2

Honda CB125R (ABS)

Ausbildung Klasse A1

Peugeot Kisbee Sport 

Ausbildung Klasse AM